Der Gesetzgeber ist auf Ihrer Seite: In vielen Fällen können Sie sich entstandene Detektivkosten vom Verursacher zurückholen!
Wichtige Eckpunkte für ein erfolgreiches Regressverfahren:
- es besteht ein so genanntes berechtigtes Interesse Ihrerseits
- es handelt sich um vorprozessuale Kosten
Um Missverständnissen vorzubeugen: Zunächst müssen Sie die Kosten selbst tragen, da nur Sie als Auftraggeber Regressansprüche geltend machen können!