Das Erstgespräch
Das Erstgespräch dient dazu, die spezifischen Eckpunkte Ihrer Causa abzustecken und zu analysieren wie MSI Ihnen in Ihrem speziellen Fall helfen kann. Das Mitbringen sachdienlicher Unterlagen die das Erklären der Situation erleichtern ist durchaus erwünscht.
Der Auftrag
Auf Basis der gewonnen Erkenntnisse erstellen unsere Experten ein perfekt auf Ihre Aufgabenstellung zugeschnittenes Lösungskonzept. So können Sie sicher sein, dass für jede Situation die
effizientesten Methoden eingesetzt werden um
so kostenoptimiert wie möglich zu arbeiten.
Die tatsächliche Erteilung des Detektivauftrags kommt mit dem Ausfüllen und dem Unterschreiben des MSI-Auftragformulars zustande. Im Zuge der Auftragserteilung ist es branchenüblich eine Akontozahlung zu vereinbaren. Um ungewünscht hohe Rechnungsbeträge von Anfang an zu verhindern besteht selbstverständlich die Möglichkeit ein Kostenlimit zu vereinbaren (siehe auch
Stundensätze) und ist vor allem bei komplexeren Aufträgen auch dringend zu empfehlen.
Die Durchführung
Alle nun durchzuführenden
Detektivarbeiten werden - sofern gewünscht - in enger Zusammenarbeit mit Ihnen professionell koordiniert. Ziel ist es, die gewünschten Ergebnisse möglichst konzeptnah und somit effizient zu erzielen.
Der Bericht
Sie erhalten von MSI einen detailreichen Bericht in schriftlicher Form. Dieser
erfüllt alle geltenden Ansprüche um problemlos als Beweismittel im Zuge eines Gerichtsverfahrens eingesetzt werden zu können.
Der übergebene Bericht enthält gemäß den
hohen MSI-Standards klar aufgeschlüsselt
alle auftragsrelevanten Fakten, die im Zusammenhang unserer Arbeit (d.h. Ermittlungen, Observationen, Analysen etc.) erhoben wurden. Über die Textform hinausgehende Erkenntnisse (z.B. Foto- bzw. Videomaterial, asservierte Spurenträger, IT-forensische Speicherabbildungen etc.) werden dem Bericht beigelegt.
Die Endbetreuung
Nach der Legung des Endberichts laden wir Sie gerne zu einer ausführlichen Abschlussbesprechung in unser Büro ein. Hierbei können z.B. Details zum Bericht oder die
Möglichkeiten der Einklagung der Detektivkosten vom Verursacher (
"Regress") besprochen werden.